FAQ

                               FAQ

  • Ich habe einen Konflikt, würde ihn gerne außergerichtlich lösen, weiß aber nicht, ob mein Konfliktgegner mit einer Mediation einverstanden wäre

Zwei Wege führen zur Klarheit; Sie sprechen die Konfliktpartei persönlich (oder per Mail / Telefon) an und bitten um die Zusage zur Teilnahme an einem Mediationsverfahren - oder - Sie beauftragen mich, nach kurzer Schilderung des Konfliktes eine Kontaktaufnahme durchzuführen (diese ist kostenfrei). Ich werde dann im Gespräch in kurzen Zügen inhaltlich über den Ablauf der Online-Mediation informieren.


  • Mit welchen Kosten habe ich bei der ersten Kontaktaufnahme zu rechnen?

Die erste Kontaktaufnahme sowie alle erklärenden Gespräche / Mails / Telefonate bzgl. Verfahrensablauf sind kostenfrei. Kosten laut meiner aktuellen Preisliste entstehen erst, wenn von beiden Konfliktparteien die unterschriebenen Mediationsvereinbarungen oder Schlichtungsvereinbarungen vorliegen.


  • Wie teilen sich die Kosten des Mediationsverfahrens auf ?

Die Kosten für die Online-Mediation können in meiner aktuellen Preisliste eingesehen werden.
Die beteiligten Konfliktparteien können entscheiden, ob sie sich die Kosten des Verfahrens teilen, oder ob anteilige Summen entsprechend definiert werden.
Die ausgewiesenen Kosten beziehen sich auf die Online-Mediation und sind unabhängig von der Anzahl der beteiligten Personen / Konfliktparteien gültig. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise*
(*Mehrwertsteuerbefreit nach § 19 UStG).
  • Das Mediationsverfahren wird nach einer Zeit erfolglos abgebrochen

Der Mediator versucht bei Abbruch des Mediationsverfahrens durch eine Partei das Verfahren wieder aufzunehmen und beide Parteien wieder in den Prozess einzubinden. Sollten diese Bemühungen seitens des Mediators scheitern, oder weigern sich eine oder beide Parteien, das Verfahren fortzuführen, so sind die Kosten für die gesamte Online-Mediation zu entrichten.

    .   Die Abschlussvereinbarung

Ist der Mediationsprozess erfolgreich verlaufen, wird eine Abschlussvereinbarung beide Parteien an ihre im Mediationsprozess erarbeiteten Vereinbarungen erinnern und binden. Die Abschlussvereinbarung wird inhaltlich von den Mandanten erarbeitet und vom Mediator in eine dann allgemein gültige und verständliche Form 
gebracht.
Erst wenn beide Parteien einverstanden sind, wird die Vereinbarung als Dokumentation des außergerichtlichen Prozesses ausgehändigt. Eine notarielle Beglaubigung, die die Abschlussvereinbarung auch rechtlich bindend macht, kann mit gesondert berechneten Kosten erstellt werden.


  • Wann ist eine Online-Mediation ratsam ?

Bei großen räumlichen Distanzen ebenso wie bei hoch emotionalen Konflikten, bei dem es die Konfliktparteien vorziehen, sich (erst einmal) nicht persönlich zu begegnen. Das Phänomen "Nähe durch Distanz" kann gerade bei der Online-Mediation positive Aspekte für den Verlauf und das Ergebnis der Mediation bedeuten. Schon das Schreiben der E-Mails kann Druck und Aggression abbauen und somit den Weg für die Lösung des Konfliktes bereiten.


  • Welche Konflikte bieten sich für eine Online-Mediation an ?

Prinzipiell sind alle Konfliktarten für die Online-Mediation geeignet. Auch Konflikte mit geringer emotionaler Betroffenheit bieten sich für die Lösung durch Online-Mediation an.


  • Ich fühle mich dem Konflikt nicht gewachsen und möchte eine Person meines Vertrauens am Verfahren teilnehmen lassen

Im eigentlichen Mediationsprozess sollten nur die am Konflikt beteiligten Personen teilnehmen, damit sich die andere Partei nicht unterlegen fühlt.
Trotzdem können natürlich im Bedarfsfall nach Absprache mit beiden Konfliktparteien Gutachter, Fachleute oder entfernt in den Konflikt involvierte Personen teilnehmen.

  • Bedeutung von Abschlussvereinbarungen ?

Die Abschlussvereinbarung kann Absichtserklärung, Umgangsregelungen, aber auch konkrete Verpflichtungen beinhalten. Darüber hinaus haben die Parteien die Möglichkeit, die Formulierungen für verpflichtende 
Vereinbarungen so zu halten, dass die jeweiligen Inhalte der Vereinbarungen letztlich für vollstreckbar erklärt werden können.
Diese Entscheidung bleibt aber den Medianden bis zum Abschluss der Mediation vorbehalten.
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat in dem am 21.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/BJNR157710012.html) dies in § 3 Abs..6 wie folgt formuliert:

" Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert und manifestiert werden".


  • Was bedeutet die Mediationsvereinbarung ?

Die Mediationsvereinbarung gleicht einer anwaltlichen Beauftragung und bedeutet zum einen, dass sich die Konfliktparteien auf die Statuten der Mediationsinhalte verständigen und nach diesen ihren Konflikt mit Hilfe des Mediators versuchen außergerichtlich zu lösen und zum anderen die Sicherheit für den Mediator, dass beide Parteien ihn beauftragen, den vorliegenden Konflikt zu mediieren.


  • Warum Mediation und nicht gleich zum Anwalt ?

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das speziell für Konfliktparteien gedacht ist, die über den Konflikt hinaus weiterhin Kontakt haben (wollen oder müssen).
Mediation sucht die Interessen der Parteien hinter den eingenommenen Positionen und lässt beide Konfliktparteien mit der klassischen win-win-Lösung als "Gewinner" hervorgehen. Mediation kann unabhängig von langwierigen Gerichtsverfahren zu einem Bruchteil der üblichen Anwalts- und Gerichtskosten durchgeführt werden und befähigt die Konfliktparteien über ihren Konflikt hinaus in Zukunft mit Konfliktsituationen offener und demzufolge selbstbestimmter umzugehen.


  • Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Mediationsverfahren ?

Immer mehr Rechtsschutzversicherungen nehmen das Mediationsverfahren in ihren Leistungskatalog  auf.
Eine jeweilige Prüfung des aktuellen Falles sollte demzufolge durchgeführt werden.



  • Mein aktueller Konflikt-(Fall) liegt schon beim Anwalt

Trotz laufendem Verfahren können die Konfliktparteien einen nichtanwaltlichen Mediator parallel aufsuchen, um den Konflikt auf dieser Ebene zu lösen. Die Kosten laufen in diesem Falle doppelt. Ebenso ist es natürlich möglich, dass nach Scheitern des Mediations-Verfahrens eine Wiederaufnahme beim Anwalt bzw. vor Gericht erwirkt werden kann.


  • Was Mediation nicht ist

Mediation ist weder eine Gütestelle noch ein Gericht. Sie ist ein Verfahren.
Die Gütestellen/Gerichte unterbreiten Vorschläge und/oder treffen Entscheidungen. Es sind staatliche Institutionen. Mediation ist keine Rechtsberatung; im Rahmen der Mediation ist der Mediator als neutraler Moderator tätig. Er leitet die Konfliktparteien durch das Verfahren zu einer einvernehmlichen, selbst erarbeiteten und dadurch nachhaltigen Lösung.


  • Welche Sicherheit gibt mir das Mediationsverfahren, den aktuellen Konflikt wirklich zu lösen ?

Es gibt diesbezüglich keine Sicherheit, aber die Wahrscheinlichkeit den Konflikt zu lösen, steigt mit der Bereitschaft beider Parteien, sich nicht hinter Positionen (wie im anwaltlichen Verfahren) zu "verstecken", sondern die dahinterliegenden Interessen herauszuarbeiten und somit den Konflikt eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen.

   
  .  Was ist Schlichtung ?

Ein Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument. Es ist ein freiwilliges, flexibles, vertrauliches und interessenbezogenes Verfahren und soll mit Hilfe des Schlichters zu einer gütlichen Streitbeilegung führen.
Der Schlichter agiert dabei als neutraler Dritter, der aber im Gegensatz zur Mediation auch unverbindliche Lösungsvorschläge präsentiert und demzufolge auch eine direktive Position einnehmen kann.


  .  Ich wünsche ein online geführtes Schlichtungsverfahren; wie gehe ich vor ?

Ähnlich wie bei der Aufnahme der Online-Mediation tritt eine der Konfliktparteien per Telefon / Mail an mich heran und äußert den Schlichtungswunsch. Nachdem die Inhalte des Konfliktes kommuniziert wurden, wird der Verfahrensablauf festgelegt, damit dann das Schlichtungsverfahren strukturiert mit den Parteien durchgeführt werden kann. 

   .  Unterschied zur Mediation

Anders als in der Mediation werden den Parteien unverbindliche Lösungsvorschläge unterbreitet. Es steht den Konfliktparteien dann frei, diese Lösungsvorschläge anzunehmen, oder aber auch abzulehnen.
Wenn der Lösungsvorschlag dann von beiden Parteien akzeptiert wird, wird dieser typischerweise in Form einer Vereinbarung festgehalten.
Die Streitbeilegungsvereinbarung selbst ist nicht vollstreckbar, kann aber in Deutschland durch eine notarielle Beglaubigung erreicht werden.

  .  Warum ein Schlichtungsverfahren anstreben ?


Wenn der Versuch der Parteien, ihre Meinungsverschiedenheiten selbst beizulegen, keinen Erfolg gehabt hat, bietet sich das Schlichtungsverfahren als ein schneller und kostengünstiger Weg an, um unter Hinzuziehung neutraler Dritter zu einer fairen, die Interessen beider Seiten wahrenden Lösung zu kommen. Durch die Einleitung des 
Schlichtungsverfahrens wird dem Partner nicht der Abbruch der Beziehungen, sondern im Gegenteil der fortdauernde Wunsch signalisiert, diese Be­ziehungen wieder auf eine für beide Partner akzeptable Grundlage 
zu stellen.

  
  .  Wie teilen sich die Kosten eines Schlichtungsverfahrens auf ?


Die Kosten des Schlichtungsverfahrens werden grundsätzlich von den Parteien je zur Hälfte getragen, es sei denn, eine individuelle Absprache der Konfliktparteien legt eine andere Kostenverteilung fest. Die ausgewiesenen Kosten beziehen sich auf das Online-Schlichtungsverfahren und sind unabhängig von der Anzahl der beteiligten Personen / Konfliktparteien gültig. Die ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise*
(*Mehrwertsteuerbefreit nach § 19 UStG).



  .  Was bedeutet Konfliktberatung ?


Sie schildern mir den vorliegenden Konfliktfall per E-Mail und erhalten eine ausführliche Einzelberatung per E-Mail. Eventuell kann in diesem E-Mail-Austausch der Konflikt schon entschärft werden. Oftmals sitzen die Probleme tiefer und können schon durch einen Wandel im Denken und Handeln gelöst werden. Nach Abschluss der Online-Beratung haben Sie Planungssicherheit und können anschließend besser übersehen, wie es weitergehen soll (Mediation / Schlichtung), oder eine andere Lösung.
Auch bei der Konfliktberatung ist der Erst-Informationsaustausch kostenfrei. Erst nach Unterzeichnung des Konfliktberatungsvertrages entstehen die in meiner Preisliste ausgewiesenen Kosten.


    .  Wie schnell erhalte ich eine Antwort ?

Nach Eingang Ihrer Anfrage (Kontaktformular oder Mail) erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 24 Stunden eine Antwort, mit der ich Ihnen dann das weitere Procedere bzgl. Ablauf, usw. kommuniziere.


    .  Wann endet die Konfliktberatung ?

Die Online-Konfliktberatung endet in dem Augenblick, in dem der Mandant keinen Beratungsbedarf bezüglich "seines" Konfliktes mehr hat; gemeinsam entscheiden wir den Zeitpunkt, an dem die Beratung abgeschlossen sein wird. Es gilt der Festpreis (unabhängig der E-Mail-Anzahl) meiner Preisliste (sh. Kosten der Verfahren).


    .   Welche Datensicherheit habe ich bei den E-Mail-Verfahren ?


In Gmail werden Nachrichten standardmäßig über TLS gesendet. TLS steht für "Transport Layer Security" und ist ein Sicherheitsprotokoll zur Verschlüsselung von E-Mails, um den Datenschutz und die Datenintegrität sicherzustellen.

   
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